Verhaltenstherapeutische Praxis
Ines Benkendorf und

Christopher Lau

Als Diplom- Psychologen und Psychologische Psychotherapeuten möchten wir Sie auf den kommenden Seiten über das Angebot in unserer psychotherapeutischen Praxis informieren.

Als Verhaltenstherapeuten mit staatlicher Anerkennung (=Approbation) steht für uns im Vordergrund, Sie auf dem Weg zu Ihren Zielen zu begleiten. Sei es, dass Sie im Bereich Beratung Hilfestellungen suchen oder Lösungen für Lebensprobleme oder -krisen.

Beitragsstabilisierungsgesetz und Psychotherapie


Die Krankenkassen müssen sparen. Mit der Entscheidung der Bundesregierung vom 10.07.2026 wird nun die extrabudgetäre Vergütung der Psychotherapie aus dem Leistungskatalog genommen und die Mindestvergütung für Psychotherapie aus dem Sozialgesetzbuch gestrichen.

Was wird das bedeuten?

Die Streichung der extrabudgetären Versorgung bedeutet, dass die Anzahl der PatientInnen, die behandelt werden können, gedeckelt wird. In Zahlen: über 70% der niedergelassenen PsychotherapeutInnen arbeiten auf einem sogenannten "halben Kassensitz" und können mit diesem zur Zeit ca. 28 Patienten pro Woche versorgen. Ab dem 01.01.2027 dürfen noch maximal 18 Patienten in der Woche behandelt werden. Dies wird unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungssituation haben, die schon jetzt von einem Mangel an Therapieplätzen geprägt ist.

Was die Streichung der Mindestvergütung zur Folge haben wird, ist dem Wort zu entnehmen. Die genauen Folgen sind derzeit nicht absehbar.
Insgesamt blicken psychotherapeutische Praxen einer größeren finanziellen Ungewissheit entgegen, in der aber klar ist, dass die Behandlung von Patienten aus gesetzlichen Krankenkassen zugunsten anderer Kostenträger wird zurückstehen müssen - weil durch die Deckelung der Patientenanzahl weniger mit gesetzlich Versicherten gearbeitet werden kann, und weil zudem die finanzielle Absicherung dabei in Frage stehen wird.

Was können wir und was können Sie tun?

Wir und Sie können nicht viel tun. Wir können hoffen, dass im Entschließungsantrag, der mit dem BStG einher ging, einige deutliche Verschlechterungen etwas relativiert werden. Ob dies geschieht, zeigt sich im September. Es besteht aktuell darin das Vorhaben, dringende Fälle auch weiterhin außerhalb der Begrenzungen behandeln zu können. Was dabei „dringend“ bedeutet und wer dies feststellt, ist noch unklar. 


Zusätzlich besteht derzeit die Möglichkeit, mit einer Email an [email protected] das Interesse zu steigern, dass in LANZ das Thema aufgenommen wird.